Neue BAFA-Förderung: Bis zu 45 % Zuschuss für neue Heizungsanlagen!

Bis zu 45 % Zuschuss für die neue Heizungsanlage

Seit dem 02.01.2020 gibt es für Heizungsanlagen in Neubauten und Bestandsgebäuden neue Förderrichtlinien. Die Förderung von Öl- und Gasbrennwertheizungen entfällt. Dafür wird der Einbau bzw. Austausch von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien höher bezuschusst.
Richtig profitieren Eigentümer, die ihre alte Ölheizung gegen eine Biomasseanlage, Wärmepumpe oder Gas-Hybridheizung tauschen. Hierfür gibt es bis zu 45 % Zuschuss!
Im Gebäudebestand erstreckt sich der Investitionszuschuss auf 20 % bis 45 % - je nach Anlage.

Im Neubau werden Solarkollektoren sowie Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 30 % bis 35 % gefördert.

Wofür können Sie eine Förderung bekommen?

Als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten für die Heizungsanlage und deren Installation und Inbetriebnahme sowie alle erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage stehen.

Zu den Umfeldmaßnahmen zählen beispielsweise

  • Demontagearbeiten von alten Öl- und Gastanks
  • Sanierung des Heiz-/Technikraums
  • Brennstoffaufbewahrung
  • Abgassysteme und Schornsteine
  • Anschaffung / Optimierung der Wärmeverteilung (Flächenheizungen, Niedertemperatur-Heizkörper, hydraulischer Abgleich, Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme etc.)
  • Anschaffung neuer Speicher bzw. Pufferspeicher
  • Leistungen für Beratung, Planung und Baubegleitung

Grundsätzlich können die Bruttokosten inkl. Mehrwertsteuer angesetzt und gefördert werden. Vorsteuerabzugsberechtige Antragsteller dürfen allerdings nur die Nettokosten geltend machen.

Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, aber nicht zulässig bei Steuerermäßigungen nach §35c EStG.

 

Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten sowie den technischen Anforderungen können Sie in den Merkblättern auf der BAFA-Seite nachlesen.

Was sollten Sie beachten?

Heizungsanlagen mit fossilem Brennstoff wie Öl oder Gas werden nicht mehr gefördert und durch den CO2-Preis zukünftig kontinuierlich teurer. Dafür werden Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien deutlich mehr bezuschusst und damit attraktiver. Langfristig sicher die bessere Lösung - für die Umwelt und den eigenen Geldbeutel.

 

Bevor Sie direkt einen Handwerker beauftragen und eine neue Heizungsanlage einbauen lassen, sollten Sie sich etwas weiter Gedanken machen.

Haben Sie die richtige Lösung gewählt? Ist diese auch für die Zukunft sinnvoll oder blockiert sie vielleicht sogar spätere Schritte? Sind Sie informiert, welche gesetzlichen Vorgaben bei Veränderungen am Gebäude oder der Anlagentechnik gelten? Und wissen Sie auch, ob weitere Förderprogramme möglich sind und wie diese optimal miteinander kombiniert werden können? Diese Fragen wird Ihnen die Handwerksfirma wahrscheinlich nicht vollständig beantworten können. Und das ist auch völlig verständlich, da vieles davon nicht in ihren Aufgabenbereich gehört.

 

Es empfiehlt sich hierfür einen unabhängigen Energieexperten hinzuziehen, der in Ihrem Auftrag ein Konzept ausarbeitet. Er betrachtet Ihr Gebäude ganzheitlich über alle Gewerke, von der Gebäudehülle bis hin zur Anlagentechnik. Die Ergebnisse stellt er Ihnen zum Beispiel mit einem Sanierungsfahrplan vor. Dieser wird sogar separat mit 60 % Zuschuss gefördert.

Somit sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie eine auf Ihre Anforderungen angepasste Lösung erhalten, Förderprogramme optimal integriert werden und Sie für die Zukunft bestens gerüstet sind.

 

Interesse geweckt? Sprechen Sie unsere Experten an.

 

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