Holen Sie sich bis zu 40 % Zuschuss für neue Maschinen
von PATAVO
Holen Sie sich bis zu 40 % Zuschuss für neue Maschinen
"Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" – hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich ein neues Förderprogramm für Unternehmen, das es in sich hat.
Sie glauben nicht, dass der Staat Ihnen den Kauf einer neuen Produktionsanlage oder eines Druckluftkompressors mit einem Zuschuss von bis zu 40 % versüßen kann (Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA)?
Doch, seit Anfang 2019 ist genau das prinzipiell möglich. Damit es hier keine enttäuschten Erwartungen oder böse Überraschungen gibt, sind jedoch einige Dinge zu berücksichtigen.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, auf was Sie alles achten sollten, damit auch Sie von einem hohen Zuschuss profitieren können.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an private und kommunale Unternehmen jeglicher Art sowie Freiberufler und Contractoren. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Wie so oft ist die Unternehmensgröße entscheidend. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bessere Konditionen als Unternehmen, die die Grenzwerte überschreiten (Nicht-KMU).
Doch welche Kriterien sind hier relevant?
Laut KMU-Definition der EU (Link zur Richtlinie) gelten folgende Werte:
- Anzahl der MitarbeiterInnen < 250
- Jahresumsatz < 50 Mio. €
- Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €
Beachten Sie dabei unbedingt, ob es sich um ein eigenständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt. Dann müssten die Werte des anderen Unternehmens entsprechend dazugerechnet werden. Falls Sie sich hierbei unsicher sind kann vielleicht Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer weiterhelfen. Oder Sie wenden sich an uns und wir klären das mit Ihnen.
Wie wird gefördert?
Es wird zwischen einem reinen Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss unterschieden. Das ist auch wichtig für die Antragsstellung. Das "Zuschussprogramm" läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt ist.
Link zum Programm
Das "Kredit mit Tilgungszuschuss - Programm" ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter der Programmnummer 295 zu finden. Hier können Sie einen zinsgünstigen Kredit (bonitätsabhängig) mit einem Tilgungszuschuss bis max. 55% erhalten (je nach Modul, Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der KfW).
Link zum Programm
Was wird nun alles gefördert?
Das Programm unterteilt sich in 4 Module, die wir Ihnen nachfolgend knapp aufzeigen. Jedes Modul hat eigene Anforderungen und Merkblätter. Der Übersichtlichkeit halber verweisen wir Sie für Detailinfos auf die jeweiligen Links.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Sie planen die Neuanschaffung oder den Ersatz alter Anlagen durch hocheffiziente Anlagen für einen industriellen/ gewerblichen Anwendungsfall?
Und es handelt sich dabei um
- Elektromotoren
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen samt Steuerung
- Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung
- Dämmung von industriellen Anlagen oder
- Frequenzumrichter?
Dann können Sie einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten erhalten, sofern die technischen Mindestkriterien eingehalten werden. KMU können einen Bonus von bis zu 10% oben drauf bekommen, d.h. eine Förderung von bis zu 40% (Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA).. Zu den förderfähigen Kosten können neben den Investitionskosten auch mit der Maßnahme zusammenhängende Nebenkosten wie Planungs- und Installationskosten zählen. Diese können bis zu einem Anteil von bis zu 30% der Investitionskosten mit gefördert werden (Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA).
Link zum Modul beim BAFA
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Hier kann der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen gefördert werden, die Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen bereitstellen. Diese Wärme muss zu mindestens 50% für Prozesse verwendet werden, beispielsweise zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten. Oder sie wird zur Erbringung von Dienstleistungen genutzt. Neben den Wärmeerzeugern können auch Wärmespeicher sowie die Anbindung der Anlagen ins System gefördert werden. Zudem können auch Mess- und Datenerfassungstechnik zur Systemüberwachung und verschiedene Nebenkosten bezuschusst werden. Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 45% der förderfähigen Kosten. Und - wie in Modul 1 - KMU können bis zu 10% zusätzlich erhalten (bis zu 55%, Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA).
Link zum Modul beim BAFA
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software
Sie betreiben ein Energiemanagementsystem nach der ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS und wollen in Messtechnik und Auswertesoftware investieren?
In Modul 3 können Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Software, Sensoren sowie Steuer- und Regelungstechnik gefördert werden. Hierunter fallen neben Softwarelizenzen und Mess- & Regelungstechnik auch die Einweisung und Schulung des Personals. Sie können einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten erhalten, wobei KMU wiederum von einem bis zu 10% höherem Zuschuss (40%) profitieren können (Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA).
Link zum Modul beim BAFA
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Bei Ihnen steht demnächst eine Investition in neue Produktionsmaschinen oder Prozesstechnik an? Dann nutzen Sie doch dafür die Fördermöglichkeiten aus Modul 4. Förderfähig können u.a. die Optimierung von Produktionsprozessen und Maßnahmen zur Abwärmenutzung, an der Gebäudeanlagentechnik, zur Bereitstellung von Wärme und Kälte oder zur Vermeidung von Energieverlusten sein.
Aber: Es muss immer ein eindeutiger Bezug zum Prozess bzw. zur Prozessoptimierung vorhanden sein. Reine Heizungs- oder Kühlanlagen werden nicht gefördert. Die Aussagen von BAFA & KfW hierzu sind eindeutig, auch wenn am Markt teilweise andere Meinungen vertreten werden.
Voraussetzung ist eine energetische Verbesserung im Prozess, z.B. durch die Anschaffung einer modernen, effizienten Maschine. Diese muss im Vorher-Nachher-Vergleich ermittelt und nachgewiesen werden. Dies wird durch ein Einsparkonzept eines unabhängigen Sachverständigen mit entsprechender Zertifizierung erstellt - wie zum Beispiel durch PATAVO.
In unserem Praxisbeispiel haben wir hierfür die Druckleistung und den Energieverbrauch einer älteren Bestandsanlage ermittelt. Für denselben Druck-Output benötigt die neue, effiziente Anlage wesentlich weniger Zeit, wodurch sich der Energieverbrauch deutlich reduziert. Diese Stromersparnis wird in CO2 umgerechnet, was die Basis für die Ermittlung der Fördersumme bildet.
Der maximale Fördersatz kann bis zu 40% der förderfähigen Kosten betragen. Er wird allerdings bei 500 € pro gesparter Tonne CO2 im Jahr gedeckelt (Nicht-KMU). KMU können mit bis zu 700 € pro Tonne CO2 bezuschusst werden. Das bedeutet, dass Sie nicht automatisch 40% der Investitionskosten als Zuschuss erhalten. Vielmehr muss die tatsächliche Einsparung korrekt und nachweisbar ermittelt werden, z.B. durch Messungen und Detailuntersuchungen. Das geforderte Einsparkonzept kann ebenso unter die förderfähigen Kosten fallen (Stand: Januar 2019, maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA).
Link zum Modul beim BAFA
Unser Fazit
Das neue Förderprogramm schafft einen enormen Anreiz für Investitionen in energieeffiziente Anlagen im Unternehmen. Entweder als reiner Zuschuss oder als Kredit mit ebenso hohem Tilgungszuschuss. Dabei profitieren Sie nach der Umrüstung auch von niedrigeren Energiekosten - Sie sparen somit doppelt und tun der Umwelt etwas Gutes.
Damit der Zuschuss auch wirklich ausgezahlt wird, sind jedoch ein paar Dinge zu beachten. Mit einer ganzheitlichen Betrachtung durch einen Experten sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie die maximale Förderung erhalten. Wir wissen wo und wie man ansetzen muss, um belastbare Daten für die Einsparung zu ermitteln und ein optimales Einsparkonzept zu erstellen. Und wir betrachten das gesamte Vorhaben, nicht nur das einzelne Gewerk einer Fachfirma, die Ihnen vielleicht die Antragsunterlagen für den Kompressor mitliefert. Neben dem neuen Druckluftkompressor sind z.B. auch die Kosten für den Elektriker und ggf. Heizungsbauer förderfähig. Das ist aufwendiger, lohnt sich am Ende aber für Sie.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Einsparungen nicht nur "schön" rechnen und irgendwelche Schätzwerte eintragen. Oder aber einfach die Herstellerangaben übernehmen, die oftmals sehr niedrig angesetzt sind und nicht zum Unternehmen passen. Das ist ein wichtiges Thema, zur Erinnerung - das BAFA ist eine Bundesbehörde, Vergehen gegen die Förderrichtlinien sind als Subventionsbetrug einzustufen. Hier ist Achtsamkeit geboten. Oftmals sind unsere Leistungen durch andere Programme förderfähig. KMU können zum Beispiel einen Zuschuss für ein qualifiziertes Energieaudit erhalten. Diese komplette Energieeffizienz-Analyse bildet eine perfekte Grundlage für weitere Vorhaben, wie die Beantragung von Zuschüssen für neue Anlagen.
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von Januar 2019 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de) oder anderer Fördermittelgeber.