Änderungen der Richtlinien für die geförderte Energieberatung

von PATAVO

Ziemlich überraschend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Richtlinien zu den beiden Förderprogrammen

  • Energieberatung für Wohngebäude (ehemals „Vor-Ort-Beratung", individueller Sanierungsfahrplan)
  • Energieberatung Mittelstand

geändert. Die neuen Regelungen traten zum 01.12.2017 in Kraft und laufen nun bis zum 31.12.2022.

Förderung Energieberatung Mittelstand wird um 2.000 € gekürzt!

Der bisherige maximale Förderbetrag von 10.000 € wird auf 7.500 € gekürzt. Der maximale Zuschuss von 80 % wird somit von 8.000 € auf 6.000 € reduziert.
Zudem entfällt die Umsetzungsbegleitung, die ebenfalls mit 80 % bezuschusst wurde.

Forderung nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Energieberater wird abgeschafft!

Die Änderung mit der größten Auswirkung betrifft die Erweiterung der antragsberechtigten Energieberater. Die bisher geltende zwingende wirtschaftliche Unabhängigkeit der Energieberater wird abgeschafft!

Bisher galt, dass nur Personen eine geförderte Energieberatung durchführen dürfen, die anschließend kein Eigeninteresse an der Umsetzung einzelner Maßnahmen haben. Das bedeutet die Beratung kam von einem unabhängigen Architekten, Ingenieur oder spezialisierten Handwerker, die anschließend folgende Umsetzung dann jedoch von einem anderen Betrieb. Somit war eine neutrale, ergebnis- und technologieoffene Beratung sichergestellt.

Seit dem 01.12.2017 dürfen jedoch auch Handwerker, die anschließend Maßnahmen umsetzen oder Energieversorger, die den Kunden mit Strom oder Erdgas beliefern geförderte „Energieberatungen“ durchführen. Sie müssen lediglich erklären, dass kein wirtschaftliches Eigeninteresse besteht.

Die Bundesarchitektenkammer bringt dies in ihrer Stellungnahme vom 09.11.2017 treffend auf den Punkt:

„De facto heißt das, dass Person A, die in einem Unternehmen angestellt ist, beraten darf, wenn eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit vorgelegt wird. Zwar ist dann für Person A die Ausführung der empfohlenen Maßnahmen ausgeschlossen. Jedoch darf Person B aus demselben Unternehmen mit der Ausführung beauftragt werden. Es darf bezweifelt werden, dass auf diese Art ein wirtschaftliches Eigeninteresse ausgeschlossen werden kann."

Fazit von PATAVO

Die Antragszahlen in den beiden Förderprogrammen stagnieren seit Jahren auf einem zu niedrigen Wert. Daher ist es wichtig und richtig Maßnahmen zu ergreifen um eine höhere Sanierungsquote zu erreichen. Dass dies nun aber durch eine größere Anzahl an Energieberatern erreicht werden kann ist eher fraglich.

Aus unserer Sicht ist es enorm wichtig eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung sicher zu stellen. Ein Energieberater aus einer Heizungsfirma wird vermutlich doch immer eine neue Heizungsanlage vorschlagen und weniger über neue Fenster und Türen nachdenken. Oder ein Mitarbeiter eines Energieversorgers hat sicher kein Interesse an der Anbringung eines Vollwärmeschutzes, wenn seine Kollegen dann nur noch die halbe Erdgasmenge verkaufen können.

Wir plädieren hier zu einer strikten Trennung zwischen Beratung und Ausführung. Ein Gebäude, ob nun zum Wohnen oder im gewerblichen Bereich, muss als gesamtes System betrachtet werden. Von der Gebäudesubstanz, den Baumaterialien, der Anlagentechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung, der Beleuchtung bis hin zum „Smart home", Eigenenergieerzeugung z.B. durch PV-Anlagen und der Einbindung von Elektrofahrzeugen, das Zusammenspiel aller Bereiche ist sehr vielschichtig und komplex.

Mal ehrlich, würden Sie das Ihrem Handwerker oder Energieversorger zutrauen, die das ab und zu auch mal machen?

Unsere Ingenieure kümmern sich tagein tagaus ausschließlich um diese Themen. Wir besuchen regelmäßig Fortbildungen um auf dem aktuellen Stand zu sein und Sie optimal beraten zu können.

Vertrauen Sie hier auch in Zukunft auf Experten, wir unterstützen Sie gerne.

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