BEG EM Heizungsförderung - wichtige Änderung vor Antragstellung

von Thomas Röger

Aufschiebende oder auflösende Klausel im Handwerkervertrag seit 01.09.2024 verpflichtend!

alte CNC-Anlage

Vor der Antragstellung im Rahmen der BEG EM – Heizungsförderung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag (Handwerkervertrag) abgeschlossen werden. Seit dem 01.09.2024 ist es zwingend erforderlich, dass dieser Vertrag eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält. Eine entsprechende Musterformulierung stellt der Fördermittelgeber. Das bedeutet, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn eine Förderzusage erteilt wird. Anträge mit einem Vertrag, der diese Bedingung nicht enthält, müssen abgelehnt werden. Eine nachträgliche Ergänzung dieser Bedingung ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Förderung. Darüber hinaus muss im Vertrag das geplante Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme angegeben werden.

Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Fördermittel ausschließlich für konkret geplante und umsetzungsreife Maßnahmen verwendet werden, um eine Blockierung durch sogenannte „Vorratsanträge“ zu vermeiden. Dies soll die Planbarkeit für Antragstellende und die Planungssicherheit für Handwerksbetriebe verbessern.

Die entsprechenden FAQs auf www.energiewechsel.de helfen Ihnen bei weiteren Fragen:

  • FAQ A.18 erläutert Ihnen nochmals die einzelnen Schritte zur Heizungsförderung und zu welchem Zeitpunkt Sie den Lieferungs- und Leistungsvertrag benötigen

  • FAQ A.23 gibt Ihnen Hinweise, was Sie generell beim Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen beachten müssen

  • FAQ A.25 bietet Ihnen eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung

Rund-um-Betreuung durch das PATAVO-Team

Damit mit den Fördermitteln nichts schief geht, unterstützen wir Sie von Anfang an bei Ihrem Vorhaben, bspw. dem geplanten Heizungstausch. Sie erhalten von uns alle relevanten Informationen. Wir leiten Sie schrittweise durch das gesamte Förderprozedere. Dadurch müssen Sie sich nicht in jedes Detail mühsam einlesen und können sicher sein, dass alles richtlinienkonform erfolgt.

Wie geht es nun konkret los?

  1. Sie wenden sich mit Ihrem Vorhaben an uns. Wir klären Ihre individuellen Anforderungen und bieten Ihnen unsere Leistung an.

  2. Sie holen Angebote von Fachfirmen ein, die die geplante Maßnahme umsetzen sollen. Sie erhalten von uns dazu entsprechende Informationen über nötige formale Inhalte und technische Vorgaben.

  3. Wir prüfen die Angebote auf Vollständigkeit und Konformität mit der Förderrichtlinie und stimmen uns mit Ihnen ab, wen Sie beauftragen wollen.

  4. Sobald die Entscheidung gefallen ist, beauftragen Sie die gewünschte Fachfirma - mit aufschiebender/ auflösender Vertragsbedingung.

  5. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und leiten Sie durch das Antragsprozedere.

  6. Während der Umsetzung durch die Fachfirma überprüfen wir diese stichprobenhaft auf der Baustelle und dokumentieren die Einhaltung der Vorgaben aus der Förderrichtlinie.

  7. Nach Fertigstellung stellen wir alle Unterlagen zusammen und erstellen Ihnen die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  8. Abschließend unterstützen wir Sie beim Einreichen des Verwendungsnachweises.

  9. Der Fördermittelgeber prüft den Vorgang und zahlt den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Sprechen Sie uns an!

Ihnen erscheint alles sehr kompliziert und Sie sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen?
Wir unterstützen Sie beim kompletten Förderprozedere und stellen dadurch sicher, dass Ihnen keine Fördergelder verloren gehen.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Energie- und Fördermittel-Beratung.

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