Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGEM) - Einzelmaßnahmen

von Thomas Röger

Energetische Einzelmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden

alte CNC-Anlage

Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Konditionen für Einzelmaßnahmen in Gebäuden

Förderung Gebäudehülle & Anlagentechnik

  • Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken (15 %)
  • Erneuern von Fenstern, Vorhangfassaden Außentüren & Toren (15 %)
  • Einbau oder Erneuerung eines sommerlichen Wärmeschutzes (15 %)
  • Einbau, Erneuerung oder Optimierung von Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung (15 %)
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads (15 % nur NWG)
  • Einbauen von energieeffizienter LED-Beleuchtung (15 %, nur NWG)
  • Installation von Kältetechnik zur Raumkühlung (15 %, nur NWG)

Sofern Sie vor Beantragung der Förderung für die Umsetzung der Maßnahme einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt haben lassen, der genau diese Maßnahme vorschlägt, erhalten Sie sogar einen Extrabonus von 5 % auf den Zuschuss (nur Wohngebäude).

Achtung: Der Sanierungsfahrplan muss durch einen unabhängigen zertifizierten Sachverständigen von der Energieeffizienz-Expertenliste der Dena und über das BAFA Programm "Energieberatung Wohngebäude" erstellt worden und abgeschlossen sein, bevor die Förderung für die Maßnahme beantragt wird.

 

Förderung Heizungstechnik

  • Solarthermie-Anlage (25 % +y)
  • Biomasse-Anlage(10 % +y)
  • innovative Heiztechnik (25 % +y)
  • Wärmepumpe (25 % +x +y)
  • Brennstoffzellenheizung (25% +y)
  • Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung ohne Biomasse) (30%)
  • Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung mit max. 25% Biomasse für Spitzenlast) (25%)
  • Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung mit max. 75% Biomasse) (20%)
  • Gebäudenetzanschluss (25 % +y)
  • Wärmenetzanschluss (30 % +y)
  • Optimierung der Heizungsanlage (15 %)

+x: 5 % Extrazuschuss bei Erschließung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser
+y: 10 % Extrazuschuss bei  Heizungstausch: Öl, Kohle, Nachtspeicher, Gasetagenheizung oder Gasheizung (mind.20 Jahre alt)                                                                                                                                                                       

Die anrechenbaren förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt.
Bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten bei 1.000 €/m² bzw. max. 5 Mio. € gedeckelt.

Energetische Fachplanung & Baubegleitung

Für die Beantragung der  Förderung verpflichtend: eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten mit Zulassung auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Eine Ausnahme davon stellen Einzelmaßnahmen bgzl. Heizungsanlage oder Heizungsoptimierung dar. Diese können auch durch eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirma bestätigt werden.

Ansonsten gilt: Ohne Energieeffizienz-Experten keine Förderung für voranstehend aufgeführte Vorhaben!

Wir sind für die Programme gelistet und nehmen Ihnen die komplette Arbeit ab - von der Antragsstellung über die Vorplanung und Abstimmung mit den Fachfirmen bis hin zur Überprüfung der Ausführung und dem Erstellen des Verwendungsnachweises.

Diese Leistungen werdenüber die energetische Baubegleitung mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert. Dies gilt jeweils pro Antrag und Kalenderjahr.

Für Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden sind Zuschüsse von 2.500 Euro pro Maßnahme und Kalenderjahr möglich (bei Ein- & Zweifamilienhäusern). Ab 3 Wohneinheiten gibt es 1.000 Euro Zuschuss, maximal jedoch 10.000 Euro.

Bei Einzelmaßnahmen in Nichtwohngebäuden sind die ansetzbaren förderfähigen Kosten bei 5 €/m² bzw. max. 20.000 € gedeckelt.

Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) - Ihr Leitfaden für die Sanierung im Wohngebäude

Sie wollen eine Maßnahme umsetzen, wissen aber noch nicht genau wie? Sie sind sich unsicher, ob der Vorschlag des Handwerkers für Sie sinnvoll und auch preislich im Rahmen ist? Ist die Dimensionierung der neuen Anlage für Ihr Gebäude "richtig", oder vielleicht doch viel zu groß abgeschätzt? Vielleicht ist es neben dem "akuten" Problem wie bspw. dem Austausch der Heizungsanlage sinnvoll auch nach weiteren Maßnahmen zu schauen und diese kombiniert mit umzusetzen? Und wie sieht es mit den Förderungen für Ihr Vorhaben aus?

Wir empfehlen Ihnen eine unabhängige Energieberatung von einem neutralen Energieeffizienz-Experten zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dabei wird Ihr Gebäude systematisch untersucht, energetisch berechnet und daraus verschiedene Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Diese können einzeln umgesetzt werden oder gleich als Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus führen - in beiden Fällen gibt es hohe Zuschüsse. In jedem Fall erhalten Sie eine individuell für Ihr Gebäude ausgearbeitete Lösung, unabhängig von Herstellern oder anderen Einflüssen.

Warum auch für Sie ein Sanierungsfahrplan sinnvoll ist und was sich im Detail dahinter verbirgt finden Sie hier in unserem Flyer "Sanierungsfahrplan".

Das BAFA fördert eine qualifizierte Energieberatung über das Programm "Energieberatung für Wohngebäude" mit bis zu 80 % Zuschuss

  • bei Ein- bis Zweifamilienhäusern mit max. 1.300 Euro Zuschuss
  • bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten mit max. 1.700 Euro Zuschuss

Und falls die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung präsentiert und erläutert werden, gibt es weitere 500 Euro Extrazuschuss.

Und nicht zu vergessen - falls Sie eine Einzelmaßnahme nach der BEG umsetzen, kann der iSFP Ihnen 5 % Extrazuschuss bringen. Das lohnt sich in den meisten Fällen.

Die Förderung wird von uns Energieexperten beim BAFA beantragt und am Ende nach erfolgreicher Prüfung an uns direkt ausbezahlt. Sie tragen nur den Eigenanteil und haben keinen Aufwand mit Antragsstellung usw.

Welche Maßnahmen für Energieeffizienz können Sie im Unternehmen umsetzen?

Oftmals ist nicht so ganz klar, wo die Einsparpotenziale im Unternehmen schlummern. Einzelne Themen sind im Fokus, eine umfassende Betrachtung und Bestandsaufnahme hat jedoch noch nicht stattgefunden. Hier bietet sich eine systematische Analyse Ihres Unternehmens an. Das BAFA fördert eine Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" mit bis zu 80 % Zuschuss.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247:

  • 80 % Zuschuss, max. 6.000 € (bei Energiekosten ab 10.000 € netto im Jahr)
  • systematische Analyse von Energieeinsatz, Energieverbrauchern und Einsparpotenzialen
  • Zusammenstellung der Effizienzmaßnahmen & Wirtschaftlichkeitsbewertung

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

  • 80 % Zuschuss, bis max. 8.000 € (bei einer Nettogrundfläche von mehr als 500 m²)
  • Aufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik zur Erstellung eines Sanierungskonzepts
  • Ausarbeiten eines Sanierungsfahrplans mit Einzelmaßnahmen bis hin zu einer Komplettsanierung

Details zum Programm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier ...

Sprechen Sie uns an und profitieren auch Sie von unserem großen Erfahrungsschatz.

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