Einigung für EEG-Belastung von KWK-Neuanlagen naht
von PATAVO
Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich auf die künftige EEG-Belastung bei der Eigenversorgung durch KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) geeinigt. Eine abschließende Prüfung durch Brüssel steht noch aus.
Die Eckpunkte sind:
- Den reduzierten Anteil an der EEG-Umlage (40 %) zahlen künftige KWK-Neuanlagen mit einer Leistung unter 1 MW sowie über 10 MW.
- Alle Betreiber von KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen ebenfalls nur den reduzierten Satz der EEG-Umlage.
- Anlagen, welche zwischen 1 MW und 10 MW Leistung aufweisen, zahlen unter 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr weiterhin 40 % EEG-Umlage, bei höherer Auslastung steigt die Umlage kontinuierlich an. Bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden im Jahr werden 100 % EEG-Umlage fällig. Die gleitende Regelung zwischen 40 % und 100 % steht noch nicht fest.
- Eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020 gilt für KWK-Neuanlagen, die zwischen 1. August 20104 und Ende 2017 errichtet wurden.
- Die erzielte Einigung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Demnach fließen Teile der in 2018 auf Eigenstrom gezahlten EEG-Umlage wieder an die Anlagenbetreiber zurück.
Quelle: DIHK