Elektromobilität - Tipps & Förderprogramme 2021
von PATAVO
2021 mit dem Elektroauto richtig durchstarten & Förderungen mitnehmen?
Sie interessieren sich für die Anschaffung eines Elektroautos und wollen zuhause eine Ladebox installieren?
Sie planen den Einstieg in die E-Mobilität in Ihrem Unternehmen?
Sie wollen Ihren Mitarbeitern oder Kunden das Aufladen ermöglichen, während sie bei Ihnen sind?
Sie müssen Ihren Mietern eine Möglichkeit zum Laden ihres Elektroautos bieten?
Sie haben eine Photovoltaik-Anlage und wollen zukünftig mit Ihrem eigenen Strom fahren?
Sie sind sich unsicher, wie Sie am besten vorgehen sollen und was alles zu beachten ist?
Wir sind seit über 2 Jahren "elektrisch unterwegs" und haben viel Erfahrung gesammelt. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein passendes Konzept aus Fahrzeug, Ladetechnik, Lastmanagement, Abrechnung usw. Und selbstverständlich prüfen wir mögliche Förderungen und wickeln diese mit wenig Aufwand für Sie ab.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Als Einstieg haben wir Ihnen eine kleine Übersicht der wichtigsten Programme zusammengestellt.
Umweltbonus zur Förderung von Elektro-Autos
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderbedingungen des Bundesprogramms zum 16.11.2020 aktualisiert.
Wichtigste Neuerungen:
- gestaffelte Fördersätze für kürzere Leasingzeiträume
- Möglichkeit, den Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen (bspw. auf Länderebene) zu kombinieren
- Erhöhung der Innovationsprämie (Verdopplung zur Vorgängerrichtlinie)
Wer ist antragsberechtigt und wie viel wird gefördert??
Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen usw. beantragt werden, wenn das Fahrzeug auf diese in Deutschland zugelassen wird.
Das BAFA pflegt eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge, somit ist eine schnelle Prüfung möglich.
Die Innovationsprämie beträgt beim Kauf eines Batterielektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugs bis zu 6.000 € (bei Nettolistenpreis unter 40.000 €) bzw. 5.000 € (bei Nettolistenpreis über 40.000 €). Beim Leasing ist der Zuschuss von der Laufzeit abhängig.
Die Anschaffung für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ("Plug-in Hybrid") wird mit 4.500 € (bei Nettolistenpreis unter 40.000 €) bzw. 3.750 € (bei Nettolistenpreis über 40.000 €) bezuschusst. Leasingzuschuss ist wieder laufzeitabhängig.
Die Antragsstellung erfolgt online, weitere Details finden Sie hier ...
Elektroauto-Zuschuss in Baden-Württemberg - der BW-e-Gutschein
Das Land Baden-Württemberg fördert die Anschaffung bzw. das Leasing von Elektroautos mit dem BW-e-Gutschein.
Wer ist antragsberechtigt und wie viel wird gefördert??
Antragssteller müssen das Fahrzeug für gemeinnützige, kommunale oder gewerbliche Zwecke in Baden-Württemberg nutzen.
Die Förderung wird als Festbetrag in Höhe von 1.000 € als Zuschuss ausbezahlt (bei Kauf) oder mit 333,33 € für maximal 3 Jahre Leasingdauer.
Ab Juni 2020 ist sie kombinierbar mit dem BAFA Umweltbonus.
Die Antragsstellung erfolgt online, weitere Details finden Sie hier ...
Ladestationen für Elektroautos in Ihrem Zuhause
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert bundesweit den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden.
Wer ist antragsberechtigt und wie viel wird gefördert??
Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter von Wohneigentum können das Förderprogramm in Anspruch nehmen.
Förderfähig sind
- Kaufpreis einer neuen Ladestation (bspw. einer Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Kosten für den Einbau und Anschluss, inklusive aller Installationsarbeiten
- Kosten für ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
Die Förderung wird als pauschaler Zuschuss von 900 € je Ladepunkt ausbezahlt. Hierbei sind allerdings die Gesamtkosten zu beachten.
Die Antragsstellung erfolgt online, weitere Details finden Sie hier ...
charge@BW Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg fördert die Installation von Ladestationen inklusive Netzanschluss im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum (bspw. Ihr Betriebsgelände).
Wer ist antragsberechtigt und wie viel wird gefördert??
Das Programm richtet sich an Unternehmen, Freiberufler usw. mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Anlage muss mindestens 3 Jahre am Standort betrieben werden und mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Bspw. durch die eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder über einen Liefervertrag über 100% Ökostrom.
Die Förderung wird als Festbetrag in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten (Anschaffung und Installation) als Zuschuss ausbezahlt. Es werden maximal 2.500 € pro Ladepunkt ausbezahlt.
Die Antragsstellung erfolgt online, weitere Details finden Sie hier ...