Branchenspezifische Förderung Elektro-Mobilität

von PATAVO

Unternehmen, die betriebsbedingt viele kurze Strecken zurücklegen müssen, sollen von einem Umstieg auf Elektromobilität profitieren. Diese werden daher vom Land Baden-Württemberg besonders gefördert. Dazu wurden im Zusammenhang mit der „Landesinitiative III Markwachstum Elektromobilität BW“ verschiedene Förderprogramme erlassen, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und auch den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur finanziell zu unterstützen.

BW-e-Gutschein

Unternehmen aus bestimmten Branchen erhalten einen Zuschuss beim Erwerb von E-Fahrzeugen (vollelektrisch oder Brennstoffzelle). Hierzu gehören:

  • Fahrschulbetriebe
  • Carsharing-Unternehmen
  • Pflege- und Sozialdienste
  • Gewerbetreibende mit Lieferverkehren
  • Wach- und Sicherheitsdienste
  • kommunale Betriebe
  • medizinische Dienste
  • Bürgerbusvereine
  • Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen
  • Kommunen
  • Landkreise

In Regionen ohne Grenzwertüberschreitung erhält man 3.000 € Zuschuss für Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten. In Regionen mit NO2-Überschreitung (u.a. Stuttgart, Reutlingen, Tübingen, Ludwigsburg, …) liegt der Zuschuss sogar bei 5.000 €.

Die Förderung ist zudem nicht nur auf E-PKW begrenzt, sondern umfasst auch LKWs und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t mit elektrischem Antrieb.

Besondere Förderung von E-Taxis

Für die Umstellung auf E-Taxis in Baden-Württemberg gibt es eigene Förderprogramme. Neben einem Zuschuss zur Anschaffung von E-Taxis wird auch der Ausbau von Schnellladesäulen für E-Taxis gefördert. Taxiunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg erhalten bei Kauf oder Leasing von vollelektrischen E-Taxis bis zu 8.000 € Zuschuss.

Für die Errichtung von Ladestationen für E-Taxis erhält man je nach Ausführung und Aufwand bis zu 110.000 € Zuschuss je Schnellladesäule. Hierfür können nicht nur Taxiunternehmen einen Antrag auf Förderung einreichen, sondern auch branchenfremde natürliche und juristische Person.

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