Branchenspezifische Förderung Elektro-Mobilität
von PATAVO
Unternehmen, die betriebsbedingt viele kurze Strecken zurücklegen müssen, sollen von einem Umstieg auf Elektromobilität profitieren. Diese werden daher vom Land Baden-Württemberg besonders gefördert. Dazu wurden im Zusammenhang mit der „Landesinitiative III Markwachstum Elektromobilität BW“ verschiedene Förderprogramme erlassen, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und auch den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur finanziell zu unterstützen.
BW-e-Gutschein
Unternehmen aus bestimmten Branchen erhalten einen Zuschuss beim Erwerb von E-Fahrzeugen (vollelektrisch oder Brennstoffzelle). Hierzu gehören:
- Fahrschulbetriebe
- Carsharing-Unternehmen
- Pflege- und Sozialdienste
- Gewerbetreibende mit Lieferverkehren
- Wach- und Sicherheitsdienste
- kommunale Betriebe
- medizinische Dienste
- Bürgerbusvereine
- Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen
- Kommunen
- Landkreise
In Regionen ohne Grenzwertüberschreitung kann man max. 3.000 € Zuschuss für Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten erhalten. In Regionen mit NO2-Überschreitung (u.a. Stuttgart, Reutlingen, Tübingen, Ludwigsburg, …) kann der Zuschuss sogar bei bis zu 5.000 € liegen (Stand September 2019, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen des Landes Baden-Württemberg) .
Die Förderung ist zudem nicht nur auf E-PKW begrenzt, sondern umfasst auch LKWs und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t mit elektrischem Antrieb.
Besondere Förderung von E-Taxis
Für die Umstellung auf E-Taxis in Baden-Württemberg gibt es eigene Förderprogramme. Neben einem Zuschuss zur Anschaffung von E-Taxis wird auch der Ausbau von Schnellladesäulen für E-Taxis gefördert. Taxiunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können bei Kauf oder Leasing von vollelektrischen E-Taxis bis zu 8.000 € Zuschuss erhalten (Stand September 2019, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen des Landes Baden-Württemberg).
Für die Errichtung von Ladestationen für E-Taxis kann man je nach Ausführung und Aufwand bis zu 110.000 € Zuschuss je Schnellladesäule erhalten (Stand September 2019, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen des Landes Baden-Württemberg). Hierfür können nicht nur Taxiunternehmen einen Antrag auf Förderung einreichen, sondern auch branchenfremde natürliche und juristische Person.
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von September 2019 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de), des Landes-Baden-Württembergs (www.um.baden-wuerttemberg.de) oder anderer Fördermittelgeber.