Holen Sie sich jetzt 30 % Zuschuss für die Optimierung Ihrer Heizung
von Thomas Röger
Holen Sie sich jetzt 30 % Zuschuss für die Optimierung Ihrer Heizung
Eine alte Heizungspumpe ist einer der größten Energieverbraucher im Wohngebäude. Aber auch im Unternehmen sind diese heimlichen Energiefresser nicht zu unterschätzen. Dies soll sich nun ändern.
Der Bund fördert seit dem 01.08.2016 den Austausch alter, ungeregelter Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen, den hydraulischen Abgleich und weitere Optimierungsmaßnahmen im Heizungssystem. Über das Förderprogramm „Heizungsoptimierung“ können Sie 30 % der Investitionskosten als Zuschuss beantragen.
Wie Sie Ihre Heizung auf den neuesten Stand bringen zeigen Ihnen unsere 9 Antworten …
Die 9 häufigsten Fragen zum Thema Heizungsoptimierung:
1. Was wird gefördert?
1) Austausch alter, ungeregelter Heizungsumwälzpumpen oder Warmwasser-Zirkulationspumpen
durch hocheffiziente Modelle
2) Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich in bestehenden Heizungssystemen
In Kombination dazu sind folgende Optimierungsmaßnahmen förderfähig:
Anschaffung und Installation von
• voreinstellbaren Thermostatventilen
• Einzelraumtemperaturreglern
• Strangventilen
• Technik zur Volumenstromregelung
• separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
• Pufferspeichern
• die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve
2. Was wird nicht gefördert?
• Maßnahmen in Neubauten
• Maßnahmen, die auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen
• Anschaffung und Installation von gebrauchten Anlagen bzw. Neuanlagen mit Gebrauchtteilen
• Eigenleistungen
• Nebenleistungen wie z.B. Wandverkleidungen oder Entsorgungsleistungen
3. Wer kann die Förderung beantragen?
• Privatpersonen
• Unternehmen
• Freiberufler
• Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
• Sonstige juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel Vereine, Stiftungen,
gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
4. Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 30 % der Nettoinvestitionskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Dabei sind alle Leistungen förderfähig, die im Zusammenhang mit dem Austausch einer Heizungsumwälzpumpe oder einer Warmwasser-Zirkulationspumpe sowie dem hydraulischen Abgleich stehen. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 €.
5. Wie lange ist die Förderung geplant?
Anträge zur Heizungsoptimierung können bis zum 31.12.2020 gestellt werden.
6. Kann das Programm mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Es dürfen keine anderen öffentlichen Mittel für die geförderten Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit einer Steuerermäßigung nach §35a Einkommenssteuergesetz (Handwerksleistungen) ist ebenfalls nicht möglich.
7. Welche Heizungspumpen werden gefördert?
Auf der Homepage des BAFA ist eine Liste aller förderfähiger Pumpen veröffentlicht. Die Hersteller tragen Ihre Produkte, die die Anforderungen erfüllen, in diese Liste ein.
8. Wer führt die Maßnahmen durch?
Da keine Eigenleistungen gefördert werden, muss der Austausch einer Pumpe bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs durch einen Fachexperten durchgeführt werden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, dass die Umsetzung ordnungsgemäß abläuft und Sie zukünftig die erwarteten Einsparungen erzielen.
9. Wie läuft die Antragsstellung ab?
Zuallererst registrieren Sie sich im BAFA-Portal mit Ihren persönlichen Angaben. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit der Eingangsbestätigung und Ihrer Vorgangsnummer. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Heizung durchführen.
Nach Umsetzung der Maßnahmen geben Sie alle erforderlichen Daten im BAFA-Portal ein. Dabei wird ein Formular erzeugt. Dieses unterschreiben Sie und reichen es zusammen mit den Rechnungen der Maßnahmen beim BAFA ein. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
Noch einfacher zum Fördergeld?
Die erfahrenen Energieexperten von PATAVO unterstützen Sie gerne
bei der Antragsstellung,
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