Massive Erhöhung der KfW Zuschüsse für Sanieren, Bauen und Einzelmaßnahmen
KfW erhöht Zuschüsse & Kreditbeträge für Neubau, Sanierung und Einzelmaßnahmen massiv!
In den KfW-Förderprodukten für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden können nun mehr als doppelt so hohe Zuschüsse sowie um bis zu 20 % höhere Kreditbeträge gewährt werdem (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW). Die Änderungen gelten ab 24. Januar 2020.
Achtung: Einbau oder Erneuerung von Heizungsanlagen fallen als Einzelmaßnahme zukünftig komplett raus.
Hierfür gibt es das neue BAFA-Förderprogramm mit sehr attraktiven Zuschüssen bis max. 45 % (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der BAFA). Die Details dazu finden Sie hier ...
Energieeffizient Sanieren - Wohngebäude
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum hat sich der Tilgungszuschuss um 10 % bis 12,5 % erhöht. Da der maximale Kreditbetrag ebenfalls um bis zu 20 % auf 120.000 Euro je Wohneinheit erhöht wurde, steigt der Zuschuss sogar mehr an (Satnd Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf max. 20% (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro je Wohneinheit (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
Ab dem 01.01.2020 wandert die Heizungsförderung zum BAFA - die wichtigsten Infos finden Sie hier...
Folgende Einzelmaßnahmen werden weiterhin von der KfW gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärmenetze
- Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Energieeffizient Bauen - Wohngebäude
Für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses verdoppeln sich zukünftig die Tilgungszuschüsse.
Die Kreditsumme erhöht sich um bis zu 20 % auf max. 120.000 € pro Wohneinheit (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
Der Tilgungszuschuss erhöht sich jeweils um bis zu 10 % (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)., bei einem
- KfW Effizienzhaus 55 auf max. 15 %, d. h. bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
- KfW Effizienzhaus 40 auf max. 20 %, d.h. bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
- KfW Effizienzhaus 40 plus auf max. 25 %, d.h. bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW).
Energieeffizient Sanieren - Nichtwohngebäude
Auch für Nichtwohngebäude verbessern sich die Förderbedingungen deutlich. Allerdings nur für Sanierungsvorhaben, für Neubauten sind die bestehenden Förderkonditionen nicht verändert worden.
Die Tilgungszuschüsse erhöhen sich um max. 10 %, je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard erreicht wird gibt es bis bis max. 27,5 % als Tilgungszuschuss dazu (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW)..
Und auch energetische Einzelmaßnahmen sind nicht außer Acht zu lassen. Hier vervierfacht sich der Tilgungszuschuss sogar - anstelle von max. 5 % kann es zukünftig sogar bis zu 20 % von der KfW dazu geben (Stand Januar 2020, maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der KfW). Allerdings sind hier Heizungsanlagen ausgeschlossen - dafür an das BAFA-Programm denken, die Details dazu finden Sie hier ...
Was sollten Sie beachten?
Mit der kräftigen Erhöhung der Kreditbeträge und Tilgungszuschüsse wird es umso wichtiger, Ihr Gebäude ganzheitlich zu betrachten, bevor eine Einzelmaßnahme durchgeführt wird. Und das unbedingt vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor der Beauftragung einer Fachfirma. Andernfalls gefährden Sie möglicherweise Zuschüsse und gehen am Ende leer aus.
Unsere klare Empfehlung: Holen Sie einen unabhängigen Energieexperten an Bord. Dieser wird Ihr Gebäude komplett analysieren und Ihnen aufzeigen, wie eine schrittweise Sanierung bis hin zu einer Komplettsanierung aussehen kann, welche Kosten auf Sie zukommen und mit welchen Förderprogrammen und Zuschüssen Sie rechnen können.
Und auch im Neubau lohnt es sich verschiedene Varianten durchrechnen zu lassen. Durch die hohen Zuschüsse und den zukünftig geringeren Energieverbrauch kann eine Effizienzhausklasse besser wirtschaftlicher sein. Ohne weitere Vorteile eines besseren Baustandards außen vor zu lassen, wie zum Beispiel einen besseren Schallschutz und sommerlichen Wärmeschutz, eine höhere Behaglichkeit durch eine kontrollierte Wohnraumbelüftung oder die Erzeugung eines Großteils des eigenen Stroms durch eine PV-Anlage. Ebenso erfährt Ihre Immobilie dadurch natürlich auch eine Wertsteigerung.
Ein Gebäude wird über viele Jahrzehnte genutzt, hier sollte am Anfang nicht nur nach der "günstigsten" Ausführung geschaut werden. Die schrittweise Einführung der CO2-Steuer ist ein gutes Beispiel, Öl- und Gasheizungen werden über die nächsten Jahre deutlich teurer.
Je weniger Energie Sie verbrauchen und umso mehr davon Sie sogar selbst erzeugen, desto unabhängiger sind Sie von äußeren Einflüssen und Preissteigerungen. Es lohnt sich hier genauer ran zu gehen.
Unser Experten-Team hat in den letzten Jahren viele Sanierungs- und Neubauvorhaben erfolgreich begleitet. Und dabei immer eine individuelle gute Lösung gefunden.
Sprechen Sie uns an.
Disclaimer & rechtlicher Hinweis:
Angaben und Details zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Beitragserstellung und erfolgen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Förderprogramme seit der Veröffentlichung des Beitrags geändert haben können.
Die Umsetzung von Maßnahmen oder die Durchführung einer Energieberatung können unter bestimmten Voraussetzungen durch das BAFA, die KfW oder andere Fördermittelgeber gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Beispiele lediglich den Stand von Januar 2020 wiedergeben. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des BAFA (www.bafa.de), der KfW (www.kfw.de) oder anderer Fördermittelgeber.